Rechtsprechung
BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Widerruf auf Grund des Vermögensverfalls des Rechtsanwalts; Fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als Beweiszeichen für den eingetretenen Vermögensverfall ; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen-Anhalt, 10.12.2004 - 1 AGH 13/04
- BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
b) Dieses Vorbringen ist schon deshalb nicht geeignet, die Annahme eines Ausnahmefalles im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2004 AnwZ(B) 43/03, NJW 2005, 511) zu rechtfertigen, weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers in einer Einzelkanzlei erfolgt.c) Darüber hinaus hat der Antragsteller - anders als in dem der Entscheidung vom 18. Oktober 2004 (aaO) zugrunde liegenden Fall - weder einen seine Befugnisse in der Kanzlei im Einzelnen verbindlich regelnden Anstellungsvertrag vorgelegt, noch hat sich Rechtsanwalt F. gegenüber der Antragsgegnerin zur Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen und zur Anzeige etwaiger Veränderungen verpflichtet.
- BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Wie der Senat im Anschluss an die Entscheidung vom 18. Oktober 2004 klargestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 13/05, AnwBl 2006, 280 = BRAK-Mitt. 2006, 81 und 14/05, AnwBl 2006, 281), kann bei einer Anstellung des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts in einer Einzelkanzlei eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch (arbeitsvertragliche) Beschränkungen der Befugnisse des angestellten Rechtsanwalts nicht ausgeschlossen werden, weil deren Einhaltung in einer Einzelkanzlei - anders als in einer Sozietät - nicht zuverlässig sichergestellt werden kann.d) Zu Recht hat die Antragsgegnerin schließlich auch die Auffassung vertreten, dass es sich sowohl bei der bisherigen Gestaltung der Kanzleibriefbögen, in denen weiterhin der Name des Antragstellers erscheint, als auch bei der Art der ausgeübten Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" um Gesichtspunkte handelt, die gegen die Annahme eines Ausnahmefalles sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 14/05 aaO).
- BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05
Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall …
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Wie der Senat im Anschluss an die Entscheidung vom 18. Oktober 2004 klargestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 13/05, AnwBl 2006, 280 = BRAK-Mitt. 2006, 81 und 14/05, AnwBl 2006, 281), kann bei einer Anstellung des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts in einer Einzelkanzlei eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch (arbeitsvertragliche) Beschränkungen der Befugnisse des angestellten Rechtsanwalts nicht ausgeschlossen werden, weil deren Einhaltung in einer Einzelkanzlei - anders als in einer Sozietät - nicht zuverlässig sichergestellt werden kann.
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126). - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ(B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ(B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor. - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05
Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
- BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung …
Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, juris; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238). - BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
a) Vermögensverfall nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.). - BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung …
Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).
- BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls; …
Der Einzelanwalt kann nämlich normalerweise nicht effektiv kontrollieren, ob der angestellte Rechtsanwalt die Bedingungen des Arbeitsvertrags, insbesondere ein Verbot, nebenher auf eigene Rechnung tätig zu werden (dazu: Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511), tatsächlich einhält (Senat, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 3. Juli 2006 - AnwZ (B) 28/05, juris Rn. 10). - BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 76/06
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Vermögensverfall liegt vor, wenn der Bewerber in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.). - AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 30/08
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Dies ist erst Recht der Fall, wenn - wie hier - allein die Kontrolle durch eine Kanzleiangestellte vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 3.7.2006, Az. Anwz (B) 28/05).